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   LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03   

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https://dejure.org/2004,14539
LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03 (https://dejure.org/2004,14539)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03 (https://dejure.org/2004,14539)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 3 TaBV 33/03 (https://dejure.org/2004,14539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über das Bestehen einer Beschwerdeberechtigung; Ersetzen des Spruchs der Einigungsstelle durch ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrufung der Einigungsstelle trotz möglichen Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers bei Handlungsspielraum des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03
    Zu Recht betont deshalb das LAG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 15.09.1992 (Az.: 4 TaBV 52/92, in LAGE Nr. 26 zu § 98 ArbGG 1979), dass eine Zuständigkeit der Einigungsstelle auch dann anzunehmen ist, wenn zweifelhaft oder nicht ganz sicher ist, dass aus dem vom Arbeitnehmer angegebenen Grund für seine Beschwerde ein entsprechender, den Beschwerdegrund beseitigender Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber entspringen kann.
  • LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21

    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der

    Denn bei einer Maßnahme, die in Ausübung eines Arbeitgeberrechts erfolgt, kann ein Spielraum für eine Abhilfe nur dann entstehen, wenn der Arbeitgeber seinen (vermeintlichen) Rechtsanspruch aufgibt (dazu LAG Sachsen, Beschluss vom 06. Februar 2004 - 3 TaBV 33/03 -, Rn. 38, juris).
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Gegenstand der Beschwerde sind insoweit Belastungen tatsächlicher Art. Diese können Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens nach § 85 Abs. 2 BetrVG sein (LAG Hessen v. 15.09.1992, 4 TaBV 52/92 - NZA 1994, 96; LAG Düsseldorf v. 21.12.1993, 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767; LAG Hamm v. 21.08.2001, 13 TaBV 78/01 - NZA-RR 2002, 139; LAG Sachsen v. 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03; LAG Hamm v. 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09 -, Rn. 44, juris).
  • LAG Hamm, 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    K3 vom 08.02.2009 sind insoweit Belastungen tatsächlicher Art. Diese können Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens nach § 85 Abs. 2 BetrVG sein (LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92 - NZA 1994, 96; LAG Düsseldorf, 21.121.1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767; LAG Hamm, 21.08.2001 - 13 TaBV 78/01 - NZA-RR 2002, 139; LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03 -).

    Das Einigungsstellenverfahren nach § 85 Abs. 2 BetrVG kommt auch dann in Betracht, wenn zwar ein individueller Rechtsanspruch des Arbeitnehmers als möglich erscheint, der Arbeitgeber jedoch über einen Handlungsspielraum verfügt, der nicht lediglich im Verzicht auf seine Rechtsposition besteht (LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03 -).

  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

    Insoweit handelt es sich um Rechtsansprüche im weiteren Sinn, die nur schwer justiziabel sind und mit denen regelmäßig auch nicht justiziable Regelungsfragen angesprochen werden, die nicht Gegenstand von Rechtsansprüchen werden können und die im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens nicht selten innerbetrieblich sinnvoller geregelt und geschlichtet werden können als im Rahmen eines Rechtsstreits (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1); 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; 03. April 2007 a. a. O., zu II 3 b; ähnlich LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994/767; LAG Sachsen 06. Februar 2004 - 3 TaBV 33/03 - Juris, zu 4 c, d) .
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